Allgemeine Geschäftsbedingungen
>>> Download der aktuell gültigen AGB <<< (Stand 10.10.2022)
Auszug aus den AGB:
IX. Werklohn / Honorar:
Pkt. 9.6
Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrages aus in seiner Sphäre liegenden Gründen Abstand, stehen dem Auftragnehmer 30% (bei Stornierung bis zu drei Monate vor Auftragsdurchführung) des vereinbarten Entgelts (gesamte Auftragshöhe) zu.
Bei Stornierung mehr als sechs Monate vor Auftragsdurchführung stehen dem Auftragnehmer die bis zum entsprechenden Zeitpunkt bereits entstandenen Aufwände (Besprechung, Materialbestellung, udgl.) in angemessener Honorarhöhe, jedoch zumindest 10% des vereinbarten Entgelts (gesamte Auftragshöhe) zu.
Kann der Auftrag aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (Unfall, Krankheit, behördlich untersagte Veranstaltungsdurchführung aufgrund von Allgemeingefährdung, o.ä.) – unabhängig seitens Auftragnehmer oder des Vertragspartners - nicht durchgeführt werden, werden ebenso nur die bereits erbrachten Leistungen (Besprechungen, Materialbestellung, udgl.) in Rechnung gestellt.
Bei Verhinderung des Auftragnehmers aus o.a. nicht vorhersehbaren Gründen, wird seitens Auftragnehmer versucht, Ersatz-Dienstleister zur Verfügung zu stellen – der Vertragspartner verzichtet hierbei auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Auftragnehmer.
XI. Zahlung:
Pkt. 11.1
11.1 Bei Auftragserteilung ist eine Akontozahlung in der Höhe von 30% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar nach Beendigung des Auftrages (nach Fertigstellung aller beauftragten Leistungen) durch Rechnungslegung fällig. Die Rechnungsbeträge sind – sofern auf der Rechnung nicht anders angeführt - binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung ohne jeden Abzug zu überweisen. Hinsichtlich möglicher Stornierung gilt Pkt. 9.6